Wenn Ihnen oder Ihrer Familie die Abschiebung droht, muss es nicht zwingend zu spät sein. Allerdings bleibt dann regelmäßig nur wenig Zeit. Sofortiges Handeln ist Pflicht, um im Idealfall noch einen Eilantrag stellen zu können, der die Abschiebung verhindert.
Im umgekehrten Fall droht Ihnen keine Aufenthaltsbeendigung. Ihr Ziel ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn möglich künftig unbefristet, bestenfalls sogar die Einbürgerung. Die Voraussetzungen dazu sind so vielfältig wie der beabsichtigte Aufenthaltszweck. Etwa als anerkannter Asylbewerber oder Flüchtling nach erfolgreichem Asylantrag. Oder zur Familienzusammenführung, Aufnahme eines Studiums, geschäftlichen Tätigkeit oder aus humanitären Gründen. Die Vorbereitungen dazu können in Deutschland beginnen, aber auch bereits vom Ausland aus.
Sie haben ein rechtliches Problem im Strafrecht oder im Migrationsrecht (Ausländer- und Asylrecht). Ein Problem, das Sie selbst nicht lösen können. Und als Laie auch nicht versuchen sollten. Wer selbst betroffen ist, verliert den objektiven Blick auf die Dinge. Und trifft so häufig die falsche Entscheidung.
In allen Fällen gilt: Sie entscheiden, wie umfassend ich Sie berate und Ihnen hilfreich zur Seite stehe. Je früher Sie das tun, desto besser Ihre Chancen.