Zur Person
„Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der Richtige“
Lucius Annaeus Seneca, Epis. VIII, LXXI, 3
Allein die juristisch korrekte Einordnung von Lebenssachverhalten erfordert einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt. Anders ist bereits die zu Beginn des Mandatsverhältnisses erforderliche Weichenstellung hinsichtlich der vorzunehmenden Tätigkeiten nicht möglich oder hängt schlicht vom Zufall ab – genauso willkürlich ist dann auch das Ergebnis für den Mandanten.
Das Recht ist stets im Fluss. So vergeht kein Tag, an dem nicht ein zu beachtendes Urteil gesprochen wird.
Mein Ziel ist es daher, meinen Mandanten die beste Lösung für ihr jeweiliges Problem zu empfehlen, welches im Einklage mit der aktuellen Rechtsprechung steht und dieses dann mit allen Mitteln durchzusetzen.

Stefan Dietrich, LL.M. (London)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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